Wer psychotherapeutische Hilfe sucht, erlebt häufig schon heute lange Wartezeiten. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ändern sich ab 2027 die finanziellen Rahmenbedingungen der Versorgung. Wir möchten erklären, warum dies auch für Patient:innen relevant ist.
Was soll das Gesetz erreichen?
Das Gesetz soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und weitere Beitragserhöhungen begrenzen. Dafür wird unter anderem das Ausgabenwachstum in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens eingeschränkt. Auch die ambulante Psychotherapie ist betroffen.
Was ändert sich bei der Psychotherapie?
Bisher werden viele psychotherapeutische Leistungen außerhalb eines begrenzten Gesamtbudgets zu festen Preisen bezahlt. Ab Januar 2027 wird ein großer Teil dieser Leistungen wieder in ein gedeckeltes Budget einbezogen.
Vereinfacht bedeutet das: Das verfügbare Geld wächst nicht automatisch mit der Zahl der benötigten Behandlungen. Werden mehr Leistungen erbracht, als das Budget abdeckt, können diese nur noch anteilig bezahlt werden. Wie die Mittel verteilt werden, regeln die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Zusätzlich entfallen Vergütungszuschläge für Kurzzeittherapien. Damit verschlechtern sich die finanziellen Bedingungen gerade auch für Praxen, die neue Patient:innen aufnehmen und kürzere Behandlungen anbieten.
Welche Folgen kann das für Hilfesuchende haben?
Psychotherapeutische Behandlung braucht Zeit, persönliche Zuwendung und verlässliche Termine. Eine Einzeltherapiesitzung lässt sich nicht beliebig verkürzen, um finanzielle Einbußen auszugleichen. Gleichzeitig müssen Praxen weiterhin Räume, Personal und andere laufende Kosten finanzieren.
Wenn zusätzliche Behandlungen nicht mehr ausreichend vergütet werden, kann dies dazu führen, dass Praxen weniger neue Behandlungsplätze anbieten können. Mögliche Folgen sind:
- längere Wartezeiten auf einen Therapieplatz,
- weniger Möglichkeiten, zusätzliche Patient:innen aufzunehmen,
- Schwierigkeiten beim zeitnahen Beginn einer notwendigen Behandlung.
Das sind Risiken der neuen Finanzierung. Wie stark einzelne Praxen und Regionen betroffen sein werden, steht noch nicht abschließend fest.
Gibt es Ausnahmen und Schutzregelungen?
Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 Nachbesserungen beschlossen. Diese sehen Ausnahmen insbesondere für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie für bestimmte schwer psychisch erkrankte Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf vor. Auch für dringliche Akutbehandlungen sind unter besonderen Voraussetzungen Ausnahmen vorgesehen; Einzelheiten müssen noch konkretisiert werden.
Für genehmigungspflichtige Therapien, die vor dem 1. Januar 2027 begonnen wurden und noch laufen, soll der Schutz vor budgetbedingten Honorarbegrenzungen bis zum Behandlungsende gelten.
Die grundsätzliche Budgetierung der Erwachsenenpsychotherapie bleibt jedoch bestehen.
Bleibt mein Anspruch auf Psychotherapie bestehen?
Medizinisch notwendige Psychotherapie bleibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gesetz ändert zunächst die Finanzierung der Praxen. Es schafft weder eine allgemeine neue Obergrenze für Ihre Therapiesitzungen noch eine automatische Pflicht zur privaten Zuzahlung.
Ein bestehender Behandlungsanspruch garantiert allerdings noch keinen zeitnah verfügbaren Therapieplatz. Genau hier liegt unsere Sorge: Eine Begrenzung der Finanzierung kann den tatsächlichen Zugang zu Hilfe erschweren, obwohl der Anspruch auf Behandlung weiterbesteht.
Auch Arztpraxen und Krankenhäuser sind betroffen
Die Veränderungen betreffen neben der Psychotherapie auch niedergelassene Ärzt:innen sowie Krankenhäuser. Das Gesetz begrenzt in weiten Teilen des Gesundheitswesens, wie stark die Vergütung beziehungsweise die verfügbaren Budgets steigen dürfen. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Versorgungsbereich.
Steigen die Kosten für Personal, Räume und die medizinische Versorgung stärker als die verfügbaren Mittel, geraten Praxen und Kliniken zusätzlich unter finanziellen Druck. Für Patient:innen kann dies bedeuten, dass Termine und Behandlungsangebote knapper werden und sich Wartezeiten verlängern. Wie stark diese Auswirkungen ausfallen, hängt von der jeweiligen Einrichtung und der regionalen Versorgungssituation ab.
Die möglichen Folgen reichen damit über die Suche nach einem Psychotherapieplatz hinaus: Auch die ambulante ärztliche Versorgung und die Behandlung im Krankenhaus können betroffen sein.
Warum informieren wir darüber?
Wir halten es für wichtig, dass Patient:innen nachvollziehen können, welche Rahmenbedingungen die psychotherapeutische Versorgung beeinflussen. Wenn Behandlungsplätze fehlen, spielen neben der personellen Verfügbarkeit auch die gesetzlichen Finanzierungsbedingungen eine Rolle.
Aus unserer Sicht braucht eine verlässliche Versorgung eine Finanzierung, die notwendige Behandlungen ermöglicht und den tatsächlichen Bedarf berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kbv.de.
Stand: 22. Oktober 2026

